Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung versichert die Fähigkeit eines Versicherungsnehmers, bestimmte Tätigkeiten ausüben zu können. Die Auszahlungen der Grundfähigkeitsversicherung erfolgen, wenn die Grundfähigkeiten für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nicht ausgeübt werden können. Die Form der Auszahlung der Grundfähigkeitsversicherung ist die monatliche Rentenzahlung. Grundsätzlich erfolgt eine Einteilung der Grundfähigkeiten in zwei Klassen, wobei für den Eintritt des Versicherungsfalles die Unfähigkeit zu einer Tätigkeit der ersten oder zu drei Tätigkeiten der zweiten Klasse erforderlich ist. Eine Grundfähigkeitsversicherung lässt sich als eigenständiger Versicherungsvertrag ebenso wie als Zusatzversicherung zu einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung abschließen. Das Finanzamt erkennt die Beiträge zu einer Grundfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwendungen an.

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