Grundgehalt

Das Grundgehalt bildet einen Teil der Vergütung eines Arbeitnehmers und wird durch ein Leistungsgehalt ergänzt. Die Aufteilung der Arbeitsvergütung in Grundgehalt und Leistungsgehalt ist neben dem Festgehalt eine der beiden Vergütungsmöglichkeiten für Gehaltsempfänger. Der Leistungsanteil berechnet sich häufig gemäß der persönlichen Leistung des Arbeitnehmers, er kann aber auch durch das Geschäftsergebnis des Betriebes oder einer Abteilung mitbestimmt werden. Neben dem Leistungsgehalt können auch Zulagen das Grundgehalt ergänzen, diese begründen sich in der besonderen Situation des Arbeitnehmers beziehungsweise der zu leistenden Arbeit und sind erfolgsunabhängig. Üblicherweise werden Grundgehalt und Grundlohn zusammenfassend als Grundentgelt oder auch Grundeinkommen bezeichnet.

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