Grundkapital

Das Grundkapital bezeichnet bei einer Aktiengesellschaft die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien. Wenn Aktien ohne Nennwert ausgegeben werden, errechnet sich das Grundkapital aus den Geldwerten und Sachwerten, welche bei der Gründung der Aktiengesellschaft in diese eingebracht wurden. Das Grundkapital einer AG ist in der Bilanz auf der Passivseite als Teil des Eigenkapitals auszuweisen. Bei anderen Gesellschaften außer der GmbH und der AG wird das Grundkapital rechtlich als gezeichnetes Kapital bezeichnet, bei der GmbH lautet die korrekte Benennung Stammkapital. In der Schweiz setzt sich das Grundkapital einer Aktiengesellschaft aus dem Aktienkapital und dem Partizipationskapital zusammen, da dort eine getrennte Erfassung der Aktien (Partizipationsscheine) ohne Stimmrecht erfolgt.

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