Der Begriff Grundlohn oder Grundentgelt wird in erster Linie bei leistungsbezogenen Lohnvereinbarungen verwendet. Er bezeichnet in diesem Fall den Teil des Lohnes, den jeder Arbeitnehmer unabhängig von der persönlichen Leistung beziehungsweise der Gruppenleistung erhält. In einer weiteren Bedeutung verwenden Unternehmen den Begriff Grundlohn, wenn sie zwar einen Stundenlohn ohne Akkordzulage, aber Zulagen für quantitativ oder qualitativ hervorragende Leistungen - auch nach Einzelfallentscheidung - zahlen. Der Grundlohn bezieht sich generell auf die Mindestzahlung an Lohnempfänger, während bei Gehaltsempfängern von einem Grundgehalt gesprochen werden müsste. Der sowohl den Grundlohn als auch das Grundgehalt umfassende Oberbegriff lautet Grundentgelt. In der Praxis werden die Bezeichnungen Grundlohn und Grundentgelt jedoch nicht konsequent unterschieden.