Grundschuld

Die Grundschuld bezeichnet das Recht, aus einem Grundstück oder einem Gebäude eine Geldleistung zu erhalten. Gesetzlich ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden, so dass die übliche Beschränkung ihrer Inanspruchnahme auf Forderungen aus einem Immobiliendarlehen gesondert vereinbart werden muss. Die Grundbucheintragungen verfügen über unterschiedliche Ränge, wobei im Falle einer Zwangsversteigerung die Befriedigung sich zunächst nach dem Rang und in zweiter Linie nach dem Zeitpunkt der Eintragung richtet, sofern die Reihenfolge nicht durch Eintragungen explizit abgeändert wurde. Da eine Grundschuld nach der Darlehenstilgung weiterbesteht, erfolgt die Löschung nach Ausstellung einer Löschungsbewilligung; alternativ kann sie für spätere Darlehen eingetragen bleiben.

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