Die Grundsicherung besteht aus den Komponenten Arbeitslosengeld II für arbeitssuchende Menschen ohne Anspruch auf das ALG I, die Sozialleistung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit und dem Bezug einer für den Lebensunterhalt zu geringen (oder in Einzelfällen keiner) Rente sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist. Haushaltsangehörige von Arbeitslosengeld II-Empfängern erhalten ihre Grundsicherung ebenfalls in dieser Form, da das Jobcenter Bedarfsgemeinschaften bildet. Die Grundsicherung soll ein menschenwürdiges Leben bei zu geringem oder fehlendem eigenen Einkommen ermöglichen. Sozialverbände kritisieren jedoch die geringe Höhe der Grundsicherung. Umgangssprachlich wird die vom Jobcenter ausgezahlte Form der Grundsicherung gewöhnlich als Hartz IV bezeichnet.