Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben. Sie ist vom Eigentümer zu zahlen, gehört aber zu den umlagefähigen Nebenkosten. In einigen Bundesländern wird auch auf die Grundsteuer Kirchensteuer erhoben. Eigentümer können den Erlass der Grundsteuer beantragen, wenn sie ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzen und die Aufwendungen zum ordnungsgemäßen Erhalt höher als ihre Einkünfte sind. Maßgeblich für die Grundsteuerberechnung ist der Einheitswert des Grundstückes beziehungsweise des Gebäudes, wobei die Gemeinde den Hebesatz bestimmt. Die Grundsteuerpflicht geht bei einem Verkauf des Grundstücks grundsätzlich erst mit Beginn des Folgejahres auf den neuen Eigentümer über.

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