Güteverfahren

Ein Güteverfahren stellt eine kostengünstige Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren beispielsweise beim Arbeitsgericht oder Amtsgericht dar. Einige Bundesländer schreiben die Durchführung eines Güteverfahrens vor der Klageerhebung bei niedrigem Streitwert oder bei bestimmten Sachverhalten vor. Die Einleitung eines gütlichen Einigungsverfahrens hemmt Verjährungsfristen. Üblicherweise erfolgt im Güteverfahren die Teilung der entstehenden Kosten zwischen beiden Parteien, der Vergleich kann jedoch eine andere Regelung enthalten. Falls eine Einigung im Güteverfahren nicht erfolgt, stellt ihnen die Gütestelle eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus. Diese ist bei einem obligatorischen Güteverfahren Voraussetzung für eine Klageerhebung. Die Besetzung von Gütestellen erfolgt überwiegend mit zum Richteramt befähigten Personen, ist aber auch durch geeignete Sachverständige möglich.

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