Gütestelle

Eine Gütestelle dient in ihrer Funktion als Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Das Anrufen einer Gütestelle ist in Teilbereichen vor der Klageerhebung verbindlich vorgeschrieben, in anderen Fällen bietet das Verfahren vor ihr eine schnelle und kostengünstige Beilegung eines Gerichtsstreites auf freiwilliger Basis. Wenn die Einschaltung einer Gütestelle freiwillig erfolgt, kann jede am Streitfall beteiligte Partei sowohl ihre Anrufung vornehmen als auch dieser widersprechen. Eine Einigung vor der Gütestelle setzt voraus, dass alle Beteiligten dem Spruch des Schlichters zustimmen. Einige Gütestellen wie die der Geschäftsbanken haben ergänzend festgelegt, dass der gegen ein Institut ergangene Spruch von diesem akzeptiert werden muss, während der Kunde bei Unzufriedenheit mit der Entscheidung ein ordentliches Gericht anrufen darf.

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