Härtefallregelung

Die Härtefallregelung schützt wirtschaftlich schwache Personen vor eigentlich eintretenden Rechtsfolgen. Härtefälle sind teilweise direkt in Gesetzestexten geregelt, teilweise berücksichtigt die Rechtsprechung solche, wenn die gesetzlichen Regeln nicht eindeutig sind. Wichtige Härtefallregelungen sind zusätzliche Zahlungen für den Zahnersatz bei Geringverdienern sowie das Recht, trotz ordnungsgemäßer Kündigung durch den Vermieter vorübergehend die Fortsetzung des bestehenden Mietverhältnisses zu fordern, wenn trotz ausreichender Bemühungen rechtzeitig kein Ersatzwohnraum gefunden wurde. Der Grundgedanke jeder Härtefallregelung besteht darin, ungerechtfertigt hohe Nachteile durch die Anwendung der regulären Bestimmungen im Einzelfall zu vermeiden. Die Rechtsprechung spricht außer von Härtefällen auch von besonderen und schweren Härtefällen.

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