Händlervertrag

Grundsätzlich ist ein Händlervertrag jeder Vertrag, welcher die Geschäftsbeziehungen eines Händlers mit einem Hersteller oder einem Kunden regelt. In einem engeren Sinn wird von Händlerverträgen im Kfz-Gewerbe gesprochen. Händlerverträge regeln die Beschränkung des Vertragshändlers auf den Vertrieb von Neuwagen der entsprechenden Marke sowie die überregionale Anerkennung von Garantieansprüchen. In einer generellen Definition bezeichnet der Händlervertrag das Recht und die Pflicht eines Händlers, Produkte eines konkreten Herstellers zu vertreiben. Ein Händlervertrag kann für beide Seiten ausschließlich vereinbart werden, so dass der Händler keine Konkurrenzprodukte vertreiben darf und zugleich über einen Gebietsschutz verfügt. Häufig wird der Händler zur Exklusivität verpflichtet, während er selbst keinen oder nur einen geringen Konkurrenzschutz genießt.

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