Händlerrabatt

Der Händlerrabatt bezeichnet sowohl den Rabatt, welchen Wiederverkäufer durch den Hersteller oder den Großhändler erhalten, als auch einen möglicherweise durch einen Einzelhändler gegenüber dem Endkunden eingeräumten Rabatt. Besonders beim Kauf von Fahrzeugen stellt der Händlerrabatt die Alternative zur Inanspruchnahme eines günstigen Kredites dar. Seit der Abschaffung des Rabattgesetzes im Jahr 2001 können Endverbraucher einen beliebigen Rabatt mit ihren Händlern vereinbaren. Ein gegenüber dem Endkunden gewährter Händlerrabatt kann außer in Preisnachlässen auch in der Zugabe weiterer Produkte ohne Berechnung bestehen. Ein vom Hersteller gegenüber Weiterverkäufern eingeräumter Händlerrabatt richtet sich oft nach dem innerhalb eines Jahres erzielten Gesamtumsatz.

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