Hafengeld

Das Hafengeld ist ein Entgelt, welches für die Nutzung eines Hafens zu entrichten ist. Die Satzungen der meisten Fluss- und Seehäfen unterscheiden ein Ufergeld, welches anhand der Tonnage berechnet wird, und ein von der Liegedauer des Schiffes im Hafen abhängiges Hafengeld. In einigen Häfen ist für einen kurzen Aufenthalt von Güterschiffen kein Hafengeld zu zahlen, während Privatboote üblicherweise vom ersten Tag an der entsprechenden Zahlungspflicht unterliegen. Diese Differenzierung ist gerechtfertigt, da private Wassersportfahrzeuge keine Ladung löschen und somit nicht der Zahlungspflicht beim Ufergeld unterliegen. In Sportboothäfen berechtigt die Bezahlung des Hafengeldes in der Regel zur Benutzung der umfangreichen Infrastruktur wie Süßwasserduschen.

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