Haftendes Eigenkapital

Das haftende Eigenkapital ist ein Fachbegriff aus dem Kreditwesen und meint das ihr eigene Vermögen, mit welchem eine Bank für Verbindlichkeiten haftet. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im Bankwesen bestehen hinsichtlich des haftenden Eigenkapitals strenge Richtlinien, so dass ein geringes Eigenkapital die Möglichkeit der Kreditvergabe spürbar einschränkt. Bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen existiert als Besonderheit, dass das haftende Eigenkapital als Sicherheitsrücklage bezeichnet wird. Die abweichende Benennung ist jedoch lediglich historisch bedingt, Abweichungen bezüglich der Anforderungen an das haftende Eigenkapital beziehungsweise die Sicherheitsrücklage bestehen zwischen Privatbanken und Sparkassen nicht. Die Bestimmungen hinsichtlich des haftenden Eigenkapitals der Geldhäuser finden sich im Kreditwesengesetz.

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