Eine Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter, wenn der Versicherungsnehmer diesen einen Schaden zugefügt hatte. Vorgeschrieben ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausschließlich für Besitzer von Kraftfahrzeugen, zu empfehlen ist er jedem Menschen. Die private Haftpflichtversicherung leistet nicht für durch Hunde und Pferde zugefügte Schäden, für diese können Tierhalter einen gesonderten Vertrag abschließen. Üblicherweise leistet eine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden bei Gefälligkeitsleistungen, da der Gesetzgeber für diese die Pflicht zum Schadenersatz ausgeschlossen hat. Um Streit mit nahestehenden Personen zu vermeiden, lässt sich bei den meisten Gesellschaften die Gefälligkeitsleistung jedoch zusätzlich in den Haftpflichtschutz integrieren. Ebenso können Schäden durch eigentlich nicht zum Schadenersatz verpflichtete Kinder in den Vertrag eingeschlossen werden, auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass Eltern sich moralisch zum Schadenersatz verpflichtet fühlen und privat zahlen.