Haftungsausschluss

Mit einem Haftungsausschluss lässt sich die eigentlich bestehende Haftung ausschließen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein solcher gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Enderbrauchern sind Haftungsausschlüsse von Gewerbetreibenden und Dienstleistern häufig gegenstandslos. Ein dem Umfang nach rechtlich nicht zulässiger Haftungsausschluss bewirkt, dass die gesetzlichen Grundlagen auch in den legal eingeschränkten Teilbereichen gelten. Andererseits kennt auch das Gesetz Haftungsausschlüsse, welche unter anderem bezüglich der stark eingegrenzten Haftung eines Finders für die Fundsache gelten. Ein Disclaimer für den Haftungsausschluss nach einer Verlinkung ist rechtlich nicht sicher wirksam, zudem entsteht die Haftung nicht zwingend durch das Setzen eines Links, sondern nur, wenn sich der Webseitenbetreiber die verlinkten Inhalte offenbar zu eigen macht.

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