Haftungsbeschränkt

Grundsätzlich bedeutet haftungsbeschränkt, dass eine Gesellschaft nur mit einem Teil des Vermögens für ihre Verbindlichkeiten haftet, die typische Gesellschaftsform ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Seit November 2008 ist die neue Geschäftsform Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) zugelassen. Hierbei handelt es sich eigentlich nicht um eine neuartige Rechtsform, sondern um eine Sonderform der GmbH, zu deren Gründung nicht das sonst übliche Stammkapital von 25 000 Euro erforderlich ist. Eine Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) muss fünfundzwanzig Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage ansparen, solange ihr Stammkapital einschließlich der bisherigen Rücklagen weniger als 25 000 Euro beträgt. Die Einführung der Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) diente dem Zurückdrängen der Unternehmensform Limited.

^