Haftungsfreistellung

Die Haftungsfreistellung bedeutet grundsätzlich, dass ein Rechtssubjekt ein anderes von der Haftung freistellt. In einigen Fällen wie bei fahrlässigem Verhalten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz ist die Haftungsfreistellung beziehungsweise die Haftungsbeschränkung gesetzlich geregelt. Kinderbetreuungseinrichtungen verlangen von Erziehungsberechtigten häufig die Vorlage einer Haftungsfreistellung. Eine besondere Bedeutung hat der Begriff der Haftungsfreistellung bei der Aufnahme von Immobilienkrediten und weiteren Förderdarlehen der KfW. In diesem Fall bezieht sich die Haftungsfreistellung auf die Aufteilung des Kreditausfallrisikos zwischen der KfW Bank und der vermittelnden Geschäftsbank, wobei die Kreditanstalt zwischen vierzig und achtzig Prozent des Kreditrisikos trägt. Eine weitere Bedeutung hat die Haftungsfreistellung gegenüber Altlasten beim Grundstückskauf.

^