Halbdeckung

Der Begriff Halbdeckung wird im Versicherungsbereich, speziell im Zusammenhang mit Krankenversicherungen verwendet. Hier gab es in der Vergangenheit eine Halbdeckung. So durften nur die Rentner ein Pflichtmitglied bei einer Krankenkasse werden, wenn sie zumindest für die Hälfte ihres Erwerbslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Diese Bedingung wurde inzwischen geändert. So haben nur die Rentner die Möglichkeit, als Pflichtmitglied bei einer Krankenkasse zu gelten, die in der zweiten Hälfte in ihrem Erwerbsleben wenigstens zu 90% einer gesetzlichen Versicherung angehört haben. Als Alternative bleibt dann, ein freiwilliges Mitglied zu werden. Dies bedeutet in der Regel die Zahlung von höheren Beiträgen, hat aber auch Vorteile.

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