Das Halbeinkünfteverfahren galt in Deutschland während der Jahre von 2001 bis 2008 für Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und wurde durch die Einführung der Abgeltungssteuer im Steuerrecht abgelöst. Wesentliches Kennzeichen der Steuerermittlung im Halbeinkünfteverfahren war, dass alle unter dieses fallenden Einnahmen mit lediglich fünfzig Prozent ihrer Höhe angerechnet wurden. Im Gegenzug durften direkt mit der Erzielung von Einkünften aus einer Beteiligung an Kapitalgesellschaften ebenfalls nur zu fünfzig Prozent geltend gemacht werden. Nur wenigen Steuerpflichtigen war bewusst, dass die anfallende Kirchensteuer trotz des Halbeinkünfteverfahrens vom vollen Steuersatz berechnet wurde. In Österreich sowie in einigen Kantonen der Schweiz ist das Halbeinkünfteverfahren weiterhin gültig.