Haltefrist

Der Begriff Haltefrist stammt aus dem Aktienrecht und bezeichnet in erster Linie den Mindestzeitraum, während welchem eine Aktie nicht verkauft werden darf. Die Festlegung einer Haltefrist ist sowohl bei vergünstigten Belegschaftsaktien als auch bei der Ausgabe von Gratisaktien üblich. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet die Haltefrist den Zeitraum, welcher seit dem Erwerb der Aktie mindestens vergangen sein muss um in den Genuss von Sonderleistungen zu kommen. Eine dritte Bedeutung der Haltefrist stammt aus dem Steuerrecht, in einigen Ländern wie Luxemburg ist sind Kursgewinne steuerfrei, wenn verkaufte Aktien eine Mindestfrist lang gehalten wurden, die entsprechende Bestimmung in Deutschland wurde als Spekulationsfrist bezeichnet und ist nicht mehr gültig.

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