Haltekosten

Im Handel gehören zu den Haltekosten alle finanziellen Leistungen, welche für die Einlagerung vorgehaltener Ware zu zahlen sind. Unter die Haltekosten eines Handelsbetriebes fallen somit die direkten Kosten für die Lagerhalle sowie das im Lager beschäftigte Personal ebenso wie die für die vorgehaltenen Waren angefallenen Zinsen. In der Finanzwirtschaft werden unter den Haltekosten die finanziellen Leistungen verstanden, welche für das Halten von Aktien und anderen Beteiligungen zu leisten sind, überwiegend handelt es sich dabei um Depotgebühren. In beiden Fällen reduzieren die Haltekosten den aus dem Kauf und Verkauf von Waren oder Beteiligungspapieren erzielten Gewinn. Umgangssprachlich können auch die mit der Haltung eines Wagens oder eines Hundes verbundenen Kosten als Haltekosten bezeichnet werden.

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