Handelsbeziehungen

Handelsbeziehungen bezeichnen das Vertragsverhältnis zwischen Partnern zum Zweck des Handels. Grundsätzlich können Handelsbeziehungen zwischen Unternehmen beziehungsweise zwischen einem Unternehmen und einem privaten oder öffentlich-rechtlichen Handelspartner ebenso gemeint sein wie entsprechende Beziehungen zwischen Staaten. In einem engeren Sinn wird der Begriff Handelsbeziehungen gelegentlich ausschließlich auf entsprechende Vereinbarungen zwischen Staaten angewandt. Eine Sonderform bilden ausdrücklich als gerecht bezeichnete Handelsbeziehungen; Grundlage ist in diesem Fall, dass auch nach objektiven Gesichtspunkten faire Vergütungen gezahlt und eventuelle Notlagen nicht ausgenutzt werden. Handelsbeziehungen zwischen Staaten oder zwischen Vertragspartnern aus unterschiedlichen Staaten werden in einem Handelsabkommen geregelt.

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