Handelsbuch

Der Begriff Handelsbuch hat im Bankwesen und im kaufmännischen Bereich eine jeweils eigene Bedeutung. Im kaufmännischen Bereich bezeichnet das Handelsbuch die Aufzeichnungen über abgeschlossene Handelsgeschäfte sowie über die Vermögenslage, zu deren Führen Kaufleute verpflichtet sind. Im Bankwesen bezeichnet das Handelsbuch hingegen die Posten, welche eine Bank selbst hält, um sie kurzfristig zu verwerten. Auf diese Weise kann das Bankhaus kurzfristige Zinsschwankungen zur Erzielung eines Gewinns ausnutzen. Sie muss alle Wertpapiere dem Handelsbuch zuschreiben, mit welchen sie kurzfristig auf eigene Rechnung handelt, während im Rahmen von Kundengeschäften kurzfristig gehaltene Wertpapiere im Anlagenbuch geführt werden.

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