Handelsformen

Handelsformen entstammen dem Handelsrecht. Dies ist das Sonderprivatrecht für Kaufleute, gültig sind hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Nach dem Handelsrecht hat ein Kaufmann verschiedene Möglichkeiten, Geschäfte abzuschließen. Dies kann etwa in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erfolgen oder auf fremde Rechnung. Zu den Möglichkeiten zählen das Kommissionsgeschäft, eine Abschlussvertretung, der Maklerhandel oder auch eine Vermittlungsvertretung. Bei dieser Handelsform handelt es sich um eine Vermittlungstätigkeit mit einem dauerhaften Vertrag. Besonders die Handelsvermittlung spielt eine wichtige Rolle. Als Kaufmann gilt eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. In diese Kategorie fällt jeder Gewerbebetrieb, es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit zur Gewinngenerierung.

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