Handelsmonopol

Bei einer strengen Definition liegt ein Handelsmonopol nur vor, wenn ein einziger Anbieter eine Ware anbietet, deren Erwerb von einer Vielzahl von Nachfragern gewünscht wird. Tatsächlich wird von einem Monopol bereits gesprochen, wenn ein einzelner Anbieter den Markt so deutlich beherrscht, dass er die Handelsbedingungen diktieren kann. Ein Handelsmonopol unterscheidet sich von einem Produktionsmonopol dadurch, dass die Monopolstellung auf der Seite des Händlers und nicht auf der Seite des Produzenten vorliegt. Im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft ist ein Handelsmonopol grundsätzlich nicht gewollt, zumal es den Endkunden benachteiligt. Nicht als Handelsmonopol angesehen wird der Vertrieb von Handelsmarken; diese sind zwar nur bei einem Unternehmen erhältlich, sie konkurrieren jedoch mit vergleichbaren Produkten anderer Marken und führen somit nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung.

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