Handelsrecht

Als Handelsrecht gilt das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die rechtliche Grundlage bildet hier das Handelsgesetzbuch, kurz HGB. Dieses gilt für alle Kaufleute vor dem bürgerlichen Recht. Es kommt jedoch auch häufig vor, dass sich die beiden Gesetzgrundlagen ergänzen. Dies ist unter anderem im Kaufrecht der Fall. Bei der Anwendung des Handelsrechts müssen nicht unbedingt beide Vertragspartner Kaufleute sein, es gilt in den meisten Fällen auch bei einseitigen Handelsgeschäften. Wichtige Aufgabenfelder im Bereich des Handelsrechts sind für Kaufleute etwa die Gestaltung von Verträgen, um die Rechte und Pflichten des Unternehmens gegenüber den Kunden und den Lieferanten zu regeln, das Formulieren von Allgemeinen Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen, das Gestalten von Rahmenliefervereinbarungen oder auch dem Durchsetzen oder Abwehren von verschiedenen Ansprüchen vor Gericht.

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