Handelsregister

Das Handelsregister stellt ein Verzeichnis dar, in dem für den Handelsverkehr wesentliche Informationen und Tatsachen aufgeführt sind. So wird etwa über die Rechtsverhältnisse der Kaufleute informiert, also darüber Auskunft gegeben, wer ein Unternehmen vertritt oder wem die Haftung bei Verbindlichkeiten obliegt. Nach dem Gesetz ist das Handelsregister öffentlich zugängig. So hat jeder die Möglichkeit, das Handelsregister oder auch ergänzende Schriftstücke einzusehen. Dabei ist das Handelsregister in zwei Abteilungen unterteilt, in die Abteilungen A, HRA und B, HRB. Eingetragen werden in das Handelsregister der Name des Unternehmens mit der gültigen Rechtsform, Inhaber oder Gesellschafter und Informationen zum Grundkapital oder Stammkapital. Auch die Auflösung einer Gesellschaft wird im Handelsregister festgehalten.

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