Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht ist die Berechtigung eines Handlungsbevollmächtigten, umfangreiche Geschäfte im Namen seines Auftraggebers abzuschließen. Zur Erteilung einer Handlungsvollmacht berechtigt sind sowohl Betriebsinhaber als auch Prokuristen. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht wird nicht in das Handelsregister eingetragen, sie kann gegenüber dem gesetzlichen Umfang sowohl erweitert als auch eingeschränkt werden. Allerdings gilt gegenüber Vertragspartnern das Prinzip des Vertrauensschutzes, so dass die Beschränkung nur intern gilt. Das sichtbare Zeichen einer erteilten Handlungsvollmacht ist die Unterzeichnung von Briefen und Dokumenten mit dem Kürzel i.V. In der Regel ist die Handlungsvollmacht mit Leitungsaufgaben im Unternehmen verbunden.

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