Handlungsgehilfe

Der Handlungsgehilfe war ursprünglich eine Hilfskraft im kaufmännischen Bereich, später wurde die Bezeichnung auf kaufmännische Angestellte generell übertragen. Die Bescheinigung über die bestandene Abschlussprüfung nach der Ausbildung in kaufmännischen Berufen wird als Handelsgehilfenbrief bezeichnet. Tatsächlich wird der Begriff Handlungsgehilfe kaum noch verwendet, es wird eher von kaufmännischen Angestellten gesprochen. Die Grundrechte und Grundpflichten des Handlungsgehilfen wie das Verbot auf Wettbewerbsgeschäfte sowie das Recht auf angemessene Bezahlung gelten für moderne kaufmännische Angestellte in nahezu unveränderter Weise wie für traditionelle Handlungsgehilfen. In Österreich gibt es den Handlungsgehilfen weiterhin in der Gewerbeordnung als Hilfskraft in kaufmännischen Berufen, die Bezeichnung wird in der wirtschaftlichen Praxis jedoch nicht mehr verwendet.

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