Handwerkskammer

Die Handwerkskammer vertritt als öffentlich-rechtliche Einrichtung die Interessen der Handwerker, diese sind Pflichtmitglieder in der für sie regional zuständigen Handwerkskammer; mit Ausnahme der Stadtstaaten und des Saarlandes existieren in allen Bundesländern mehrere Handwerkskammern. Die Handwerkskammern regeln die Berufsausbildung im Handwerk ebenso wie die Ausbildung der Handwerksmeister. Als Dachverband dient den Handwerkskammern und weiteren Verbänden der Zentralverband des Deutschen Handwerks. In den entscheidenden Gremien der Handwerkskammern haben Arbeitnehmer ebenfalls Stimmrecht, sie sind dort mit einem Drittel der Stimmrechte vertreten. Der Handwerkskammer obliegt die Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften. Die erstmalige Gründung der Handwerkskammern in Deutschland datiert aus dem Jahr 1897.

^