Handwerksordnung

Die Handwerksordnung regelt in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Führung eines handwerklichen Betriebes. Sie unterscheidet zwischen erlaubnispflichtigen, erlaubnisfreien und handwerksähnlichen Tätigkeiten. Die fünf Teile der Handwerksordnung teilen sich in allgemeine Regeln für die Führung eines Handwerksbetriebes, die Berufsausbildung, die Meisterprüfung, die Organisation des Handwerks sowie in Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen und vielfältigen Anlagen auf. Ihre letzte wichtige Änderung erfuhr die deutsche Handwerksordnung im Jahr 2004, als die Meisterpflicht auf einundvierzig Berufe beschränkt wurde. Eine weitere generelle Neuerung bestand darin, dass auch in zulassungspflichtigen Bereichen ein angestellter Meister für den Betrieb ausreicht, während vorher das Inhaberprinzip galt. Zudem werden Ingenieure in vielen Bereichen Meistern gleichgestellt.

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