Die Hauptversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium einer Aktiengesellschaft ebenso wie einer Kommanditgesellschaft auf Aktien und einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europae). Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt, während eine außerordentliche HV aus besonderen Anlässen einberufen wird. Alle Aktionäre haben das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort zu reden; sie können das Stimmrecht auf eine beliebige andere Person übertragen. Wichtige Entscheidungen einer jeden Hauptversammlung sind die Entlastungen der Vorstände sowie der Aufsichtsratsmitglieder eines Unternehmens. Die Hauptversammlung muss ordnungsgemäß einberufen werden. Zunehmend übertragen Aktiengesellschaften ihre HV über das Internet, ebenfalls kann die Stimmabgabe oft online erfolgen. Häufig bezeichnen auch eingetragene Vereine ihre jährliche Versammlung als Hauptversammlung, tatsächlich handelt es sich jedoch um Mitgliederversammlungen.