Hausgeldabzug

Der Hausgeldabzug ist ein Abzug vom Lohn für die Überlassung einer Unterkunft. Der traditionelle Hausgeldabzug gehört überwiegend der Vergangenheit an, da heute bei Werkswohnungen und Schwesterwohnheimen die Auszahlung des vollständigen Arbeitsentgeltes und die Mietzahlung als getrennte Zahlungen üblich ist. In Deutschland war der Hausgeldabzug überwiegend im Saarland sowie im Ruhrgebiet verbreitet, wo die Zechenbetreiber Wohnungen für ihre Mitarbeiter errichtet hatten. Im Gegensatz zur Miete war der Betrag des Hausgeldabzuges deutlich geringer, so dass der Arbeitgeber einen wirtschaftlichen Vorteil hat. Bei einigen Tätigkeiten wie der Saisonarbeit auf landwirtschaftlichen Betrieben wird Arbeitnehmern weiterhin eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, die Bezeichnung des hierfür einbehaltenen Lohnes als Hausgeldabzug ist nicht mehr üblich.

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