Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss ist im Bund sowie in allen Bundesländern ein parlamentarischer Ausschuss, in einigen Bundesländern wird er als Finanzausschuss oder Hauptausschuss bezeichnet. Die wichtigste Aufgabe des Haushaltsausschusses ist die Beratung des Bundeshaushaltsgesetzes. Dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gehören einundvierzig Mitglieder aller im Parlament vertretenen Parteien an, mit dieser Mitgliederzahl ist der Haushaltsausschuss der Ausschuss mit den meisten Mitgliedern. Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments ist für die Vorschau der Einnahmen und Ausgaben der EU verantwortlich. Zugleich überprüft er die Haushaltsbeschlüsse des Parlaments. Da die Europäische Union keine eigenen Steuern erhebt, beschränkt sich die Kontrollfunktion des Haushaltsausschusses im Europäischen Parlament auf die Ausgabenseite.

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