Ein Haushaltsdefizit bezeichnet größere Ausgaben als Einnahmen in einem öffentlichen Haushalt. Haushaltsdefizite treten sowohl beim Bund als auch bei Bundesländern sowie Kommunen und übergemeindlichen Gebietskörperschaften wie Samtgemeinden und Landkreisen auf. Ein Haushaltsdefizit kann durch eine Steigerung der Einnahmen oder eine Senkung der Ausgaben ausgeglichen werden. Wenn mehrere Jahre in Folge Haushaltsdefizite auftreten, führen diese zu einer bedenklich hohen Staatsverschuldung. Kommunen werden bei starken oder regelmäßigen Haushaltsdefiziten der Finanzaufsicht unterworfen und können ihren Haushalt nicht mehr ohne Zustimmung der Aufsicht beschließen. Der geforderte Abbau des Haushaltsdefizites in Kommunen ruft regelmäßig den Unmut der Bürger hervor, da dieser üblicherweise mit einer massiven Kürzung freiwilliger Leistungen verbunden ist.