Haushaltsfreibetrag

Der Haushaltsfreibetrag war früher ein Bestandteil der Einkommenssteuer und entlastete Alleinerziehende. Heute ist der frühere Haushaltsfreibetrag durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von jährlich 1308 Euro ersetzt. Mit dieser Vergünstigung sollen die finanziellen Nachteile Alleinerziehender ausgeglichen werden. Der Freibetrag gilt nicht, wenn der Alleinerziehende in häuslicher Gemeinschaft mit einer weiteren erwachsenen Person lebt. Haushaltsfreibeträge sind auch in anderen Steuersystemen bekannt, so gewährt das finnische Erbschaftssteuerrecht dem überlebenden Ehegatten einen Haushaltsfreibetrag in Höhe von 4000 Euro. Umgangssprachlich wird auch der einem behinderten Steuerpflichtigen zustehende Freibetrag bei der Berechnung der Einkommenssteuer als Haushaltsfreibetrag bezeichnet, diese Verwendung des Begriffs entspricht aber nicht dem offiziellen Gebrauch.

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