Haushaltsgrundsätze sind die Grundsätze, welche bei der Aufstellung eines Haushaltes der Bundesrepublik, der Bundesländer sowie der Gemeinden und übergemeindlichen Verbände ebenso wie in weiteren öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zu beachten sind. Die einzelnen Haushaltsgrundsätze lauten Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Haushaltsplanes, Öffentlichkeit und parlamentarische Bewilligung des Haushaltes, Jährlichkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und die getrennte Berechnung von Ausgaben und Einnahmen (Bruttoprinzip). Die Bewertung, ob die Haushaltsgrundsätze eingehalten wurde, unterliegt in einigen Punkten der Interpretation; das bezieht sich in erster Linie auf die Forderung nach einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Auf Grund der geforderten parlamentarischen Bewilligung erfordern wesentliche Änderungen in der Ausgaben- oder Einnahmesituation gegenüber dem Haushaltsansatz die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes.