Haushaltskredit

Die ursprüngliche Bedeutung eines Haushaltskredites ist ein Kredit, welchen der Bund, die Bundesländer sowie Kommunen und Kommunalverbände aufnehmen, um ein Haushaltsdefizit vorübergehend zu finanzieren. In einer zweiten Bedeutung bezeichnet der Haushaltskredit den von einem privaten Haushalt aufgenommenen Kredit, wenn mit diesem keine Zweckbindung wie bei einem Fahrzeugkredit oder einem Immobiliendarlehen verbunden ist. Die Verwendung des Begriffs Haushaltskredit für private Kredite ist heute häufiger als die Bezeichnung eines durch staatliche Stellen aufgenommenen Darlehens. Gelegentlich verwenden Banken den Begriff Haushaltskredit für ein früher als Hausfrauenkredit bezeichnetes Darlehen, bei welchem kein Verdienstnachweise angefordert wird. Grundsätzlich kann jeder Kreditgeber jeden Kredit als Haushaltskredit bezeichnen, da dieser Begriff nicht geschützt ist.

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