Haushaltsmittel

Im Rahmen öffentlicher Haushalte bezeichnet der Begriff Haushaltsmittel die finanziellen Möglichkeiten, welche der Haushaltsplan bietet. Insbesondere dürfen keine Entscheidungen getroffen werden, für deren Verwirklichung die notwendigen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Juristisch sind Einnahmen ebenso Haushaltsmittel wie Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen und Stellen. In einer abgewandelten Bedeutung wird als Haushaltsmittel auch die Gesamtzahl der zur Verfügung stehender Gelder bezeichnet, so dass Voraussetzung für jede Ausgabe das Vorhandensein der entsprechenden Haushaltsmittel ist. Außer bei öffentlich-rechtlichen Verwaltungen kann auch bei Vereinen von Haushaltsmitteln gesprochen werden, da auch diese einen Haushaltsplan erstellen und über Haushaltsmittel verfügen.

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