Haushaltspauschale

Im Kreditwesen bezeichnet die Haushaltspauschale den Betrag, welchen die Kreditgeber bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit als vermutete monatliche Kosten für allgemeine Haushaltsausgaben wie Strom, Wasser, Heizung und Lebensmittel berücksichtigen. Die Höhe der Haushaltspauschale legt jedes Kreditinstitut eigenverantwortlich fest, sie orientiert sich grundsätzlich an der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Bei der Gebührenerhebung für Fernseh- und Rundfunkgeräte der GEZ bedeutet die Haushaltspauschale das ab 2013 zur Anwendung kommende System, wonach jeder Haushalt unabhängig vom Besitz oder Nichtbesitz der entsprechenden Geräte zahlungspflichtig wird, während weitere Haushaltsmitglieder mit eigenem Einkommen nicht mehr zusätzlich zahlen müssen. Das neue System der Haushaltspauschale gilt nicht zuletzt auf Grund der Möglichkeit zur Nutzung der Online-Angebote der Fernsehsender als fair.

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