Haushaltsrechnung

Im privaten Bereich bezeichnet die Haushaltsrechnung die Gegenüberstellung der monatlichen Ausgaben und Einnahmen und dient der Errechnung der Liquiditätsreserve. Sie wird regelmäßig bei der Beantragung eines Ratenkredits vorgenommen und stellt sicher, dass der Haushalt die vereinbarten Kreditraten zahlen kann. Bei Bestellungen mit Ratenzahlung nimmt der Händler üblicherweise keine Haushaltsrechnung vor, diese kann jedoch leicht von privaten Haushalten selbst erstellt werden. Mit Bezug auf öffentliche Haushalte zeigt die Haushaltsrechnung an, ob der geplante Haushalt des Bundes, eines Landes oder einer kommunalen Körperschaft eingehalten wurde und an welchen Stellen Abweichungen vom Haushaltsansatz festzustellen sind. Diese Variante der Haushaltsrechnung gilt als finanzpolitischer Rechenschaftsbericht. Vergleichbare Haushaltsrechnungen sind auch von weiteren öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zu erstellen.

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