Haushaltssystematik

Die Haushaltssystematik gliedert einen öffentlichen Haushalt in Teilbereiche auf und dient der größeren Transparenz. Ein wesentliches Element der Haushaltssystematik ist die Einteilung der einzelnen Einnahmen- und Ausgabenposten auf die einzelnen Resorts; als Resort gilt haushaltsrechtlich im Bund ebenso wie in den Bundesländern der Bereich eines Ministers. Die weitere Unterteilung erfolgt in einzelne Kapitel und Titel Bei kommunalen Haushaltsplänen wird die Aufteilung im Rahmen der Haushaltssystematik in der Regel nach einzelnen Aufgabenbereichen vorgenommen; diese Form der Haushaltssystematik wird auch von sonstigen öffentlich-rechtlichen Institutionen genutzt. Die Haushaltssystematik wird auch als Budgetgliederung bezeichnet.

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