Havariegeld

Der Begriff Havariegeld bezieht sich mit Ausnahme direkter Fahrzeugkosten ausschließlich auf Kosten, welche durch Schiffsunglücke entstehen, auch wenn als Havarie auch Unfälle in Kernkraftwerken und anderen industriellen Anlagen bezeichnet werden. Das Havariegeld schließt Schäden an den Schiffen ebenso wie Verlust oder Beschädigung der Ladung ein. In einer erweiterten Bedeutung bezeichnen Versicherungen die Kosten für unfallbedingte Schäden an Flugzeugen und gelegentlich auch an Schienenfahrzeugen als Havariegeld. Eine veraltete Bezeichnung für das Havariegeld lautete Havereigeld, sie wurde bis Ende 2007 vom Handelsgesetzbuch verwendet. Grundlage für die aktuelle Bezeichnung des Schadens oder des gezahlten Schadenersatzes als Havariegeld ist die Havarie, als welche Schiffsunfälle in Reedereikreisen bezeichnet werden.

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