Eine Hausverwaltung kann als Mietverwaltung ebenso wie als Wohneigentumsverwaltung tätig sein; wenn sie beide Aufgaben wahrnimmt, muss sie auf eine Trennung der entsprechenden Konten achten. Vermieter können den an eine Hausverwaltung übertragenen Aufgabenbereich frei festlegen, üblich ist die Übertragung des Mieteinzuges sowie der Begleichung regelmäßiger Kosten und der Erstellung der Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung. Im technischen Bereich kontrolliert eine Hausverwaltung regelmäßig den Zustand des Hauses und ist häufig erste Ansprechpartnerin der Mieter bei Schäden. Üblicherweise vereinbaren Vermieter mit ihren Hausverwaltungen einen Betrag, bis zu dessen Höhe diese Reparaturarbeiten veranlassen kann. Der Neuabschluss von Mietverträgen zählt nicht zu den eigentlichen Aufgaben einer Hausverwaltung, kann ihr aber übertragen werden; sie darf jedoch für von ihr verwaltete Wohnungen keine Maklerprovision berechnen, auch wenn sie zugleich als Makler tätig ist.