Hedgefonds-Aufsicht

Die BaFin übt über in Deutschland öffentlich angebotene Hedgefonds eine Aufsicht aus, ihre Möglichkeiten zum Einwirken sind auf Grund der Beheimatung der Fonds an Offshore-Finanzplätzen jedoch eingeschränkt. Voraussetzung für das öffentliche Anbieten von Hedgefonds in Deutschland ist, dass sich im Verkaufsprospekt ein deutlicher Hinweis auf einen möglichen Totalverlust der Geldanlage findet. Des Weiteren prüft die deutsche Hedgefonds-Aufsicht, ob das Eigenkapital der Gesellschaften den einschlägigen Bestimmungen entspricht. Die grundlegende Hedgefonds-Aufsicht muss jedoch in den Ländern und Finanzmärkten erfolgen, in welchen die einzelnen Fonds ihren Sitz haben. Das Recht der BaFin zur Aufsicht über Hedgefonds ergibt sich aus dem grundsätzlichen Recht eines Staates, alle in seinem Land zum Vertrieb zugelassene Anlageprodukte zu kontrollieren.

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