Heil- und Kostenplan

Der Heil- und Kostenplan ist ein Begriff aus der Zahnarztbehandlung wie beispielsweise beim Zahnersatz. Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patienten muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan nach strengen Vorgaben ausfüllen, dieser ist Grundlage für die Berechnung des Festzuschusses für den Zahnersatz. Bei reinen Reparaturleistungen ist es ausnahmsweise zulässig, den Heil- und Kostenplan nach der Behandlung einzureichen. Neuer Zahnersatz darf erst angefertigt werden, nachdem die Krankenkasse den vorgelegten Heil- und Kostenplan genehmigt hat. Sofern der Patient über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, prüft diese ihre Leistungen ebenfalls anhand des Heil- und Kostenplanes. Bei privat krankenversicherten Patienten sind die Ansprüche an dem Heil- und Kostenplan gering, dieser dient in erster Linie der Abstimmung oder auch zu Vergleichszwecken zwischen dem Versicherten und seiner Versicherung.

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