Die Heilkostenversicherung beinhaltet in ihrer Grundbedeutung die Erstattung aller mit Krankheiten oder Verletzungen verbundenen Kosten, so dass die Krankenversicherung einen Teil der Heilkostenversicherung darstellt. Weitere Bausteine der Heilkostenversicherung sind die Absicherung gegen Kurkosten sowie gegen mögliche Betreuungskosten. Während die gesetzliche Krankenversicherung einen weitgehend vorgegebenen Katalog an Behandlungsmaßnahmen abdeckt, lassen sich in der privaten Krankenversicherung die versicherten Heilkosten überwiegend vertraglich festlegen. Die gesamte Heilkostenversicherung eines Arbeitnehmers besteht oft aus der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich freiwilliger Zusatzversicherungen. In einer eingeschränkten Bedeutung bewerben einige private Krankenkassen ihr Angebot an Zusatzversicherungen für die Behandlung durch Heilpraktiker und Naturmedizin als Heilkostenversicherung.