Bis 2011 war der Heizkostenzuschuss ein Bestandteil der Wohngeldzahlungen. Des Weiteren beschloss die Bundesregierung während der DM-Zeit in Einzelfällen in harten Wintern einen einmaligen Heizkostenzuschuss als Sonderzahlung an Haushalte mit geringem Einkommen. Eine ähnliche Sonderzahlung wurde nach der Euro-Einführung als Heizkostenbeihilfe bezeichnet. Umgangssprachlich sprechen Bezieher des Arbeitslosengeldes II ebenfalls von einem Heizkostenzuschuss, wenn sie sich auf die vom Amt zu leistende Erstattung angemessener Heizkosten beziehen. Die Angemessenheit der Heizkosten berechnet sich nicht ausschließlich nach Durchschnittswerten. Vielmehr muss das Jobcenter einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten zahlen, wenn eine gemietete Wohnung schlecht isoliert ist.