Herstellerleasing

Herstellerleasing ist im engeren Sinn das Leasing einer Ware direkt beim Hersteller, zumeist wird der Abschluss des Leasingvertrages bei einem rechtlich eigenständigen Unternehmen, welches sich im Besitz des Herstellers befindet, ebenfalls zum Herstellerleasing gerechnet. Beim Leasing erwirbt der Leasingnehmer das Recht zur zeitlich befristeten Nutzung eines Leasinggutes, während der Leasinggeber weiterhin Eigentümer bleibt. Nach Ablauf des Herstellerleasings kann der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut zurückgeben oder auch im Zuge einer Leasingfinanzierung käuflich erwerben. Wenn sich der Restwert eines Wirtschaftsgutes am Ende der Laufzeit des Herstellerleasings als geringer als vereinbart erweist, muss der Leasingnehmer zumeist weitere Zahlungen leisten. Das Herstellerleasing ist nicht zwingend günstiger als das Leasing über eine unabhängige Leasinggesellschaft.

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